Quantcast
Channel: Recht – Der BRD-Schwindel
Viewing all articles
Browse latest Browse all 119

Wessen Staatsbürger ist ein Deutscher?

$
0
0

von Arne Hinkelbein

Im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 hieß es :

1 Deutscher ist, wer die … unmittelbare Reichsangehörigkeit ..besitzt.

Die unmittelbare Reichsangehörigkeit galt insbesondere für Ausländer, die in einem Schutzgebiet des Deutschen Reiches lebten oder sich dort niedergelassen hatten.

Die „Ausländer“ hatten im Inland keinerlei Rechte, sondern eben diesen Ausländerstatus. Der Inländer hingegen hatte die Rechte und er hatte die Staatangehörigkeit der Bundes- bzw. Reichsstaaten, also die Staatsangehörigkeit seines Heimatlandes wie Hessen, Preußen, Bayern. Baden u.s.w.. Das Recht auf Anerkennung als natürliche Person (‚ 1 BGB) hatte nur eine solche Person, die die Staatsangehörigkeit seines Heimatlandes besaß.

Die „Ausländer“ die die unmittelbare Reichsangehörigkeit besaßen galten nicht als natürliche Personen im Sinne des BGB, sondern gemäß römischem Recht – als Rechtssubjekte im Status eines Sklaven, rechtlich im Wesentlichen den Status von Sachen.

Am 5. Februar 1934 löste Adolf Hitler die Staatsangehörigkeiten der Heimatländer im Rahmen der Gleichschaltung in seiner Verordnung über die Deutsche Staatsangehörigkeit auf, in dem er verkündete:

Aufgrund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S 75) wird verordnet:

1. Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.

2. Es gibt nur noch eine Deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)

Damit wurde unseren Großeltern willkürlich aus politischen Gründen ihre Staatsangehörigkeit entzogen.

Fortan gab es nicht mehr die Staatsangehörigkeit „Volksstaat Hessen“ oder „Freistaat Preußen“ sondern nur noch die Staatsangehörigkeit DEUTSCH oder Deutsch. (Man beachte die Groß- und Kleinschreibung). Da aber die unmittelbare Reichsangehörigkeit eine „Staatsangehörigkeit“ für Ausländer ist, die keinerlei Rechte im Inland haben, hat Adolf Hitler alle Menschen in Deutschland, oder genauer gesagt alle Inländer im Deutschen Reich, mit seinem Gleichschaltungsgesetz vom 5. Februar 1934 zu rechtlosen Ausländern und gleichzeitig zu Rechtssubjekten (Sklaven) erklärt!!!!

Am 8. Dezember 2010 hat der Bundestag das Reich- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz von 1934 gleichgeschaltet und verkündet:

Die Bedeutung des Begriffs „Reichs- und Staatsangehörigkeit“ im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der „Reichsangehörigkeit“ ist gem. ‚ 1 V v. 5.02.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die „Reichsangehörigkeit“ vermittelnde „Staatsangehörigkeit“ in den Bundesstaaten seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern ist durch ‚ 1 V.v. 5.2.1934 beseitigt worden.

1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Hier hat sich ein ungeheuerlicher Vorgang vollzogen, der nach der derzeit geltenden Rechtsordnung unmöglich ist und als Landesverrat anzusehen ist.

Die „deutsche Staatsangehörigkeit“ ergibt sich von nun an nach dem Gesetz von Adolf Hitler. Bis zum 8.12.2010 galt noch die Regelung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 (RuStaG) in dem es hieß:

1 Deutscher ist, wer die … unmittelbare Reichsangehörigkeit ..besitzt.

Auch die unmittelbare Reichsangehörigkeit war nicht erstrebenswert, denn sie bewirkte ja die Rechtlosstellung des Menschen. Doch nun als „deutscher Staatsangehriger“ im Sinne des ‚ 1 V v. 5.02.1934 ist man nun auch ein Nazi-Deutscher!

Damit wurde unmiverständlich der Weg hinein ins NATIONALSOZIALISTISCHE GESETZESRASTER beschritten. Durch das geänderten Staatsbürgerschaftsgesetz vom 8. Dezember 2010 hat der Bundesgesetzgeber diesen fundamentalen Rechtsbereich nunmehr auf die Basis eines Gesetzes aus der Zeit des Nationalsozialismus gestellt.

Die deutsche Staatsbürgerschaft wird nunmehr nicht wie bisher auf das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 1913 zurückgeführt, sondern auf den Sockel eines von den Nationalsozialisten verabschiedeten Gesetzes vom 5. Februar 1934 gesetzt.

Damit werden Bürger, die dies nicht ausdrücklich von sich weisen, automatisch einem NS-Gesetz unterworfen. Damit der skandalöse Schwenk keine öffentlichen Wellen schlägt, wurde er stillschweigend vollzogen und ist nur im nichtamtlichen Teil der Bundesdrucksachen zu finden.

Das läßt vermuten, daß jeder Verwaltungsbeamte/ Angestellte/ Richter /Staatsanwalt gemäß den Gleichschaltungsgesetzen über die Deutsche Staatsangehörigkeit Verordnung vom 05. II. 1934 die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ (Deutsche Staatsangehörigkeit) i.V.m. „Neues Staatsrecht“ vom 05.02. 1934 von Adolf Hitler besitzt.

Die Alliierten haben mit dem

1. Kontrollratsgesetz Nr. 1 und 2 Ausrottung der Nazigesetze vom 20. Sept. 1945 und

2. Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D’Occupation Rastatt 06.01.1947 mit Bindewirkung für alle Besatzungszonen

sowie innerdeutsche Gerichte und Verwaltungsinstanzen sämtliche Gesetze der verfassungswidrigen und damit nicht legitimierten nationalsozialistischen Regierung von Adolf Hitler aus der Zeit 1934 bis 1945 für ungültig bzw. für aufgehoben und ungültig erklrt, auch das Staatsangehörigkeitsgesetz.

Im SHAEF Gesetz Nr. 1 Art. III (4) heißt es:

Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.

Und weiter geht es mit

Kontrollratsgesetz Nr. 1 Art. III.

„Wer irgendwelche durch dieses Gesetz aufgehobenen Gesetze anwendet oder anzuwenden versucht, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung aus.“

Im 2. BMJBBG am 27.11.2007 wurde gemäß ‚ 2 des Art. 4 das Besatzungsrecht wieder vollständig hergestellt womit der rechtliche Zustand von 1945 wieder hergestellt wurde. Dort heißt es:

Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages [vom 26. Mai 1952] fort.

Hessische Verfassung Art. 159

„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“

Gemäß Art. 139 GG sind der Bundesgesetzgeber, die Bundesbehörden und die Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes auf Dauer gehindert, diese Rechtslage zu ändern oder aufzuheben.

Nach Art. 116 GG gelten die Nachkömmlinge unserer Großeltern (also der Unterzeichner) als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben. Der Nachkömmling ist auf Antrag wieder einzubürgern!

Fazit: Da es aktuell in Deutschland keine Staaten gibt, kann ein Mensch in seiner Rolle als natürliche PERSON keine Staatsangehörigkeit auf dem Gebiet Deutschlands erwerben.

Die Fiktion, ein „Deutscher“ könne eine Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat des Deutschen Reiches erwerben scheitert bereits daran, daß es diese Bundesstaaten, die 1913 noch existierten, heute nicht mehr gibt.

Würde es ein Königreich Preußen heute noch geben, dann muß es auch einen König von Preußen geben, da dies in der Verfassung vorgesehen ist. Einen König von Preußen gibt es aktuell nicht und daher auch kein Königreich Preußen und auch keine Staatsangehörigkeit „Königreich Preußen“.

Um das noch besser zu verstehen hier ein Beispiel zu dem „Blödsinn gelber Schein“. Ein Mensch, respektive natürliche PERSON möchte die Mitgliedschaft in dem Verein „Victoria Darmstadt“ erwerben.

Da es aber keine „Victoria Darmstadt“ gibt, bittet er den Vorstand vom SV Darmstadt 98 ihm eine Bescheinigung auszustellen, daß er die Mitgliedschaft bei der „Victoria Darmstadt“ besitzt, da er alle Vorraussetzungen gemäß den Statuten der „Viktoria Darmstadt“ von 1913 erfüllt und damit die Mitgliedschaft bei der „Victoria Darmstadt“ inne hat.

Wie soll der SV Darmstadt 98 soetwas bescheinigen können?

Mit Y-lichen Grüßen
Arne Hinkelbein

Repost vom 28. Nov 2012


Viewing all articles
Browse latest Browse all 119